WEG-Verwaltung

Die Verwaltung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG-Verwaltung) beinhaltet die kaufmännische und technische Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

WEG-Digital

Hybridversammlung und Umlaufbeschlüsse digital.

SE-Verwaltung

Verwaltung Ihres Sondereigentums.

 

Reguläre Verwaltertätigkeiten (Inklusivleistungen):

  • Einberufung von Eigentümerversammlungen / Leitung der Versammlungen sowie Fertigung der Niederschriften gem. § 24 WEG. Die kalkulierte Pauschalvergütung umfasst die Einberufung / Abhaltung einer Versammlung jährlich.
  • Vorlage der Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr und des Wirtschaftsplans für das laufende oder folgende Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung in der ordentlichen Versammlung.
  • Ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG. Gewährung der Einsichtnahme in die Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG. Die Form der Beschlusssammlung (z. B. schriftlich/elektronisch) bestimmt der Verwalter.
  • Fristgerechter Versand des Versammlungsprotokolls soweit hierzu eine Pflicht besteht oder dies beschlossen ist/wird. Die Kosten (Kopien / Porto) sind in der pauschalen Verwaltergebühr enthalten.
  • Vollzug der Versammlungsbeschlüsse und Überwachung der bestehenden Gemeinschafts- bzw. Hausordnung.
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen: Es gelten die handels- bzw. steuerrechtlichen Fristen. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Verwalter berechtigt, einen Beschluss über die datensichere Vernichtung bzw. weitere Aufbewahrung gegen Kostenerstattung herbeizuführen.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von bestehenden Arbeits-, Anstellungs- bzw. Dienstverträgen mit Hausmeister, Reinigungs- oder sonstigen Dienstkräften.
  • Herbeiführung von Beschlüssen über den Abschluss aller sonstigen Verträge, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Anlage notwendig sind.
  • Regelmäßige Begehung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Feststellung des Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarfs.
  • Durchführung einer geordneten Kontenführung und Verwaltung der eingenommenen Gelder.
  • Ausweis der Kosten gem. § 35 a Abs. 1, 2 EStG (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- bzw. Handwerkerleistungen) in der Jahresabrechnung bzw. durch gesonderte Aufstellung als Anlage zur Jahresabrechnung.
  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen außerhalb der üblichen Bürozeiten oder bei mehr als einer Sitzung jährlich.
  • Kosten für Porto und Kopien sind in der Verwaltergebühr enthalten, wenn 70% der Eigentümer an der schriftlichen Kommunikation über E-Mail teilnehmen.

Besondere Verwaltertätigkeiten

(Kosten sind NICHT in der regulären Verwaltervergütung enthalten und werden gesondert vergütet)

  • Einberufung, Durchführung und Protokollierung außerordentlicher Eigentümerversammlungen, soweit den Grund hierfür nicht der Verwalter zu vertreten hat.
  • Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten – Korrespondenz und Vertretung der WEG
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen auf Grund gesonderter Beschlussfassung sowie Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren von Grundstücksnachbarn.

Alle Tätigkeiten werden in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen schriftlich vereinbart.